Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Allgemeine Hinweise

Die folgenden Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle ärztliche Beratung. Bei akuten Beschwerden oder medizinischen Fragestellungen wenden Sie sich bitte an unsere Praxis.

Termine
Wie vereinbare ich einen Termin?

Termine können telefonisch oder – sofern verfügbar – online vereinbart werden.

Gesetzlich Versicherte benötigen in der Regel eine Überweisung. Patienten im AOK-Facharztvertrag benötigen zwingend eine Überweisung.

Grundsätzlich ja. Es gibt jedoch Phasen, in denen die Kapazität für Termine eingeschränkt ist. Bitte informieren Sie sich telefonisch oder auf unserer Website über die aktuelle Aufnahmesituation.

Die Wartezeit hängt von der Dringlichkeit und der Art des Termins ab. Akute medizinische Probleme werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

  • Versichertenkarte
  • Überweisung (bei gesetzlich versicherten Patienten)
  • Medikamentenplan
  • Arztbriefe
  • Laborbefunde
  • MRT-, CT- oder Röntgenbefunde (in Schriftform)

Bitte sagen Sie Termine möglichst frühzeitig ab, damit wir den Termin anderweitig vergeben können. Wird der Termin nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, müssen wir eine Ausfallgebühr von 50 € erheben. 

Eine Begleitpersonen darf beim Arztgespräch selbstverständlich dabei sein.  

Wie bestelle ich ein Folgerezept?

Rezepte können telefonisch oder sogar besser per E-Mail angefordert werden. Wichtig ist die Angabe des Präparats, der genauen Dosis (mg) sowie der Packungsgröße (N1-N3)

Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von bis zu zwei Werktagen.

Aus rechtlichen Gründen müssen regelmäßige Kontrolluntersuchungen erforderlich sein, bevor weitere Verordnungen ausgestellt werden.

Bei gesetzlich Versicherten muss die elektronische Gesundheitskarte einmal pro Quartal eingelesen werden.

Bei gesetzlich Versicherten werden in unserer Praxis Rezepte nur noch elektronisch verschickt (eRezept). Das eRezept kann so direkt in Ihrer Apotheke mit der elektronischen Gesundheitskarte abgerufen werden.

Die Rezepte für privat versicherte Patienten werden weiterhin per Post verschickt.

Bitte beachten Sie, dass hierfür häufig eine aktuelle ärztliche Beurteilung erforderlich ist und Sie hierfür in die Praxis kommen müssen.

Kann ich Laborwerte telefonisch erfragen?

Aus Kapazitätsgründen können wir nicht alle Blutwerte telefonisch im Detail besprechen. Unsere Ärztinnen und Ärzte prüfen jedoch täglich alle eingehenden Laborbefunde sorgfältig. Sollten sich relevante Auffälligkeiten ergeben, werden Sie von uns zeitnah informiert. 

Wir bitten Sie ausdrücklich, davon abzusehen, Blutwerte telefonisch oder per E-Mail routinemäßig zu erfragen. Die Bearbeitung solcher Anfragen führt zu einem erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand für unsere Mitarbeiterinnen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Die Laborwerte werden bei Bedarf in Ihre elektronische Patientenakte eingestellt oder direkt an Ihren Hausarzt übermittelt. Aus datenschutzrechtlichen und organisatorischen Gründen werden Befunde weder per E-Mail noch per Post routinemäßig an Patienten versandt.

Ja. Bitte geben Sie stets Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum an, damit wir die Befunde richtig zuordnen können.

Die Bearbeitungszeit hängt vom Umfang der Diagnostik ab. Bei Neupatienten zur rheumatologischen Neuabklärung kann dies bis zu drei Wochen dauern, da häufig eine umfangreiche Labordiagnostik veranlasst wird, deren Ergebnisse teilweise erst nach einiger Zeit vollständig vorliegen. Bei rheumatologischen Routineverlaufskontrollen erfolgt die Erstellung des Arztbriefes in der Regel deutlich schneller. Der Arztbrief wird routinemäßig elektronisch an den überweisenden Arzt, in der Regel den Hausarzt, übermittelt.

Ich habe Fieber oder einen Infekt. Was soll ich tun?

Bitte pausieren Sie Ihr Rheumamedikament, bis Sie wieder gesund sind. Bitte wenden Sie sich zusätzlich an Ihren Hausarzt, um abzuklären, ob eine antibiotische Behandlung erforderlich ist. Bei einem banalen Infekt ohne Fieber und ohne schweres Krankheitsgefühl muss das Rheumamedikament in der Regel nicht pausiert werden. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an uns.

In der Regel empfehlen wir, das Rheumamedikament so lange zu pausieren, bis das Antibiotikum abgesetzt wurde und Sie sich wieder gesund fühlen.

Zur Überwachung von Wirksamkeit und Verträglichkeit der Therapie.

Die Intervalle richten sich nach Erkrankung und Medikament.

Bitte holen Sie die Injektion nach, sobald Sie daran denken. Wichtig ist, dass Sie den anschließenden Dosierungsintervall nicht verkürzen, sondern die Behandlung danach wie gewohnt fortführen. Beachten Sie zusätzlich die Packungsbeilage und kontaktieren Sie uns bei Unsicherheiten.

Je nach Medikament zwischen wenigen Tagen und mehreren Monaten. 

  • Methotrexat (MTX): Wirkungseintritt meist nach 4–8 Wochen, die volle Wirkung kann nach 3–6 Monaten erreicht werden.
  • Leflunomid: Wirkungseintritt meist nach 4–8 Wochen, teilweise früher; die volle Wirkung entwickelt sich häufig innerhalb von 3–6 Monaten.
  • Sulfasalazin: Wirkungseintritt meist nach 6–12 Wochen.
  • TNF-Alpha-Inhibitoren (z. B. Humira®, Amgevita®, Hyrimoz®, Enbrel®, Benepali®, Cimzia®, Simponi®, Remicade®, Inflectra®): Erste Verbesserungen oft nach 2–6 Wochen, teilweise bereits früher.
  • JAK-Inhibitoren (z. B. Xeljanz®, Olumiant®, Rinvoq®, Jyseleca®): Wirkungseintritt häufig innerhalb weniger Tage bis Wochen.
  • IL-17-Inhibitoren (z. B. Cosentyx®, Taltz®, Bimzelx®): Erste Verbesserungen meist nach 2–8 Wochen, die volle Wirkung kann mehrere Monate benötigen.
  • IL-6-Inhibitoren (z. B. RoActemra®, Kevzara®): Erste Verbesserungen häufig nach 2–6 Wochen, die volle Wirkung entwickelt sich meist innerhalb von 2–4 Monaten.
  • IL-23-Inhibitoren (z. B. Tremfya®, Skyrizi®): Erste Verbesserungen meist nach 4–12 Wochen, die volle Wirkung kann mehrere Monate benötigen.

Dies hängt vom jeweiligen Medikament und möglichen Begleiterkrankungen ab. In der Regel ist verantwortungsvoller Genuss jedoch unproblematisch.

Auch bei guter Krankheitskontrolle sind regelmäßige Untersuchungen wichtig, da sich Veränderungen der Erkrankung oder mögliche Nebenwirkungen der Therapie nicht immer sofort durch Beschwerden bemerkbar machen. Durch die kontinuierlichen Kontrolltermine können Krankheitsaktivität, Laborwerte und die Verträglichkeit der Medikamente überwacht sowie Behandlungen bei Bedarf frühzeitig angepasst werden. Regelmäßige Untersuchungen tragen somit dazu bei, den langfristigen Behandlungserfolg zu sichern und mögliche Komplikationen rechtzeitig zu erkennen.

Bei mir ist eine Operation geplant. Was ist hinsichtlich der Rheumamedikamente zu beachten?

Bitte informieren Sie uns frühzeitig. Einige rheumatologische Medikamente sollten vor geplanten Operationen pausiert werden, da Wundheilungsstörungen und Infektionsrisiken nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Biologika werden in der Regel so abgesetzt, dass eine Dosis vor der Operation ausgelassen wird; der genaue Zeitpunkt richtet sich nach dem jeweiligen Präparat und dem Dosierungsintervall. JAK-Inhibitoren (z. B. Tofacitinib, Baricitinib, Upadacitinib) werden meist etwa 3 Tage vor dem Eingriff pausiert. Methotrexat, Hydroxychloroquin und Sulfasalazin müssen bei den meisten Operationen in der Regel nicht abgesetzt werden. Nach abgeschlossener Wundheilung können pausierte Medikamente üblicherweise etwa 10 Tage nach der Operation und nach Maßgabe des Operateurs wieder begonnen werden. Da die Empfehlungen von Art und Umfang des Eingriffs sowie von Begleiterkrankungen abhängen, stimmen Sie das Vorgehen bitte rechtzeitig mit uns und Ihrem Operateur ab.

In der Regel ja.

Totimpfstoffe können in den meisten Fällen auch unter einer rheumatologischen Therapie sicher verabreicht werden und werden häufig ausdrücklich empfohlen. Dazu gehören beispielsweise die Impfungen gegen Influenza (Grippe), COVID-19, Pneumokokken, Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten oder Gürtelrose (Totimpfstoff). Da Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen und insbesondere unter immunsuppressiver Therapie ein erhöhtes Risiko für bestimmte Infektionen haben können, ist ein aktueller Impfschutz besonders wichtig.

Lebendimpfstoffe sind unter vielen immunsuppressiven Therapien hingegen meist nicht oder nur nach sorgfältiger individueller Nutzen-Risiko-Abwägung möglich. Ob eine Impfung durchgeführt werden kann oder ob gegebenenfalls Anpassungen der Therapie erforderlich sind, hängt von der jeweiligen Erkrankung, den eingesetzten Medikamenten und dem Impfstoff ab. Bitte sprechen Sie geplante Impfungen daher möglichst frühzeitig mit uns ab.

Bitte denken Sie bei Reisen frühzeitig an einen ausreichenden Vorrat Ihrer Medikamente für die gesamte Reisedauer. Aus rechtlichen Gründen stellen wir grundsätzlich keine Doppelverordnungen oder zusätzliche Packungen ausschließlich als Reisevorrat aus. Bitte prüfen Sie daher rechtzeitig vor Reiseantritt, ob Ihre reguläre Medikation für den geplanten Zeitraum ausreicht. Wenn Sie Biologika, Fertigpens oder Fertigspritzen mitführen, kann insbesondere bei Flugreisen oder Reisen ins Ausland eine ärztliche Bescheinigung für den Transport erforderlich sein. Für bestimmte Länder können zusätzlich zollrechtliche Bestimmungen gelten. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Einreisebestimmungen Ihres Reiseziels und sprechen Sie uns bei Bedarf frühzeitig auf eine entsprechende Bescheinigung an. Hierfür müssen wir leider eine kleine Gebühr erheben.

Beachten Sie die Lagerungshinweise Ihres Medikaments. Viele Biologika müssen gekühlt transportiert und gelagert werden. Informieren Sie sich daher bereits vor Reiseantritt über die empfohlenen Temperaturbereiche und die maximale Zeit, die das Medikament außerhalb des Kühlschranks aufbewahrt werden darf. Für Flugreisen empfiehlt sich häufig die Mitnahme in einer geeigneten Kühltasche oder einem speziellen Medikamentenbehälter.

Führen Sie Ihre Medikamente grundsätzlich im Handgepäck mit, da im aufgegebenen Gepäck extreme Temperaturen auftreten können und ein Verlust des Gepäcks nicht ausgeschlossen ist.

Kann ich mit einer rheumatischen Erkrankung schwanger werden?

Ja. Die meisten Frauen mit einer rheumatischen Erkrankung können schwanger werden und gesunde Kinder bekommen. Wichtig ist eine gute Planung der Schwangerschaft und eine möglichst stabile Krankheitskontrolle vor der Empfängnis.


Wann sollte ich einen Kinderwunsch mit meiner Rheumatologin oder meinem Rheumatologen besprechen?

Idealerweise bereits mehrere Monate vor einer geplanten Schwangerschaft. Einige Medikamente müssen vor einer Schwangerschaft umgestellt oder abgesetzt werden.


Muss ich meine Rheumamedikamente vor einer Schwangerschaft absetzen?

Nicht unbedingt. Viele Medikamente können während einer Schwangerschaft weitergeführt werden, andere müssen rechtzeitig vorher abgesetzt werden. Ein eigenständiges Absetzen kann zu Krankheitsschüben führen und sollte vermieden werden.


Welche Medikamente sind in der Schwangerschaft grundsätzlich problematisch?

Bestimmte Medikamente wie Methotrexat, Leflunomid, Mycophenolat oder JAK-Inhibitoren dürfen während einer Schwangerschaft in der Regel nicht eingenommen werden und müssen rechtzeitig vorher beendet werden. Die individuelle Situation muss ärztlich geprüft werden.


Darf ich Biologika während der Schwangerschaft erhalten?

Einige Biologika können während der Schwangerschaft eingesetzt werden. Ob eine Fortführung sinnvoll ist, hängt von der Erkrankung, dem Medikament und dem Schwangerschaftszeitpunkt ab.


Welche Untersuchungen sind vor einer Schwangerschaft sinnvoll?

Je nach Erkrankung können Blutuntersuchungen auf spezielle Antikörper (z. B. SSA/Ro-, SSB/La- oder Antiphospholipid-Antikörper) sinnvoll sein. Außerdem sollte die Krankheitsaktivität beurteilt werden.


Ist eine Schwangerschaft bei Rheuma automatisch eine Risikoschwangerschaft?

Nicht zwangsläufig. Viele Schwangerschaften verlaufen komplikationslos. Je nach Grunderkrankung, Organbeteiligung, Krankheitsaktivität und Medikation können jedoch zusätzliche Kontrollen erforderlich sein.


Können rheumatische Erkrankungen meinem Kind schaden?

Die Erkrankung selbst führt meist nicht zu Fehlbildungen. Bestimmte Erkrankungen oder Antikörper können jedoch das Risiko für Schwangerschaftskomplikationen erhöhen. Deshalb sind regelmäßige Kontrollen wichtig.


Kann sich mein Rheuma während der Schwangerschaft verändern?

Ja. Einige Erkrankungen bessern sich während der Schwangerschaft, andere können unverändert bleiben oder sich verschlechtern.


Was passiert nach der Geburt?

Nach der Entbindung kann es bei manchen rheumatischen Erkrankungen zu Krankheitsschüben kommen. Daher empfehlen wir eine rheumatologische Kontrolle in den ersten Monaten nach der Geburt.


Darf ich während der Stillzeit Rheumamedikamente einnehmen?

Viele Medikamente sind mit dem Stillen vereinbar. Andere sollten vermieden werden. Bitte sprechen Sie geplante Medikamentenänderungen frühzeitig mit uns ab.


Kann auch die Medikation des Vaters Einfluss auf einen Kinderwunsch haben?

Ja. Einige Medikamente können bei Männern vor einer geplanten Zeugung relevant sein. Bitte sprechen Sie uns bei Kinderwunsch frühzeitig an.


An wen kann ich mich bei Kinderwunsch oder Schwangerschaft wenden?

Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin zur Kinderwunsch- oder Schwangerschaftsberatung in unserer Praxis. Gemeinsam mit Ihrer Frauenärztin bzw. Ihrem Frauenarzt planen wir die weitere Betreuung.


„Ich habe einen positiven Schwangerschaftstest – soll ich meine Medikamente sofort absetzen?“

Nein. Bitte setzen Sie Ihre Medikamente nicht eigenständig ab. Kontaktieren Sie uns möglichst zeitnah. Ein unkontrollierter Krankheitsschub kann für Mutter und Kind ein größeres Risiko darstellen als die Fortführung bestimmter Medikamente.


Welche Rheumamedikamente können in der Schwangerschaft häufig weitergeführt werden?

Viele bewährte Rheumamedikamente können auch während einer Schwangerschaft eingesetzt werden. Dazu gehören häufig:

  • Prednisolon

  • Hydroxychloroquin (Quensyl®)

  • Sulfasalazin (mit Folsäureergänzung)

  • Azathioprin

  • Colchicin

  • Tacrolimus

  • Ciclosporin

Auch einige Biologika können bei entsprechender Indikation während einer Schwangerschaft eingesetzt werden, beispielsweise:

  • Certolizumab (Cimzia®)

  • Adalimumab (Humira® und Biosimilars)

  • Etanercept (Enbrel® und Biosimilars)

  • Golimumab (Simponi®)

  • Infliximab (Remicade® und Biosimilars)

Welche Therapie im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von der Erkrankung, der Krankheitsaktivität und dem Schwangerschaftszeitpunkt ab. Bitte ändern oder beenden Sie Ihre Medikamente nicht eigenständig.


Welche Rheumamedikamente dürfen in der Schwangerschaft nicht eingenommen werden?

Zu den Medikamenten, die vor einer geplanten Schwangerschaft in der Regel abgesetzt werden müssen, gehören insbesondere:

  • Methotrexat (MTX)

  • Leflunomid (Arava®)

  • Mycophenolat-Mofetil

  • JAK-Inhibitoren (z. B. Rinvoq®, Xeljanz®, Olumiant®)

  • Apremilast (Otezla®)

  • Cyclophosphamid (außer in sehr seltenen Ausnahmefällen)

Bitte besprechen Sie einen Kinderwunsch möglichst frühzeitig mit Ihrem Rheumatologen, damit eine sichere Umstellung der Therapie erfolgen kann.


Was ist bei den Impfungen des Kindes nach der Geburt zu beachten?

In den meisten Fällen kann das Kind nach den üblichen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) geimpft werden.

Eine Besonderheit besteht, wenn die Mutter während der Schwangerschaft bestimmte Biologika erhalten hat. Einige dieser Medikamente können über die Plazenta auf das ungeborene Kind übertragen werden und nach der Geburt noch mehrere Monate im kindlichen Blut nachweisbar sein.

In diesen Fällen können Lebendimpfstoffe in den ersten Lebensmonaten verschoben werden. Hierzu gehören insbesondere:

  • Rotavirus-Impfung

  • BCG-Impfung (in Deutschland nicht Standard)

Totimpfstoffe können in der Regel wie vorgesehen verabreicht werden.

Bitte informieren Sie den Kinderarzt darüber, welche Rheumamedikamente während der Schwangerschaft angewendet wurden. Gemeinsam kann dann ein individueller Impfplan festgelegt werden.


Sollte die Betreuung in einer speziellen Ambulanz für Risikoschwangerschaften erfolgen?

Nicht jede Schwangere mit einer rheumatischen Erkrankung benötigt automatisch eine spezielle Risikoschwangerschaftsambulanz.

Je nach Grunderkrankung, Krankheitsaktivität, Organbeteiligung, Antikörperstatus, Medikation und früheren Schwangerschaftsverläufen können jedoch zusätzliche Kontrollen durch eine spezialisierte gynäkologische oder pränatalmedizinische Einrichtung sinnvoll sein.

Wir arbeiten bei Bedarf eng mit den betreuenden Frauenärztinnen und Frauenärzten sowie spezialisierten Zentren für Risikoschwangerschaften zusammen und unterstützen die individuelle Planung der Schwangerschaftsbetreuung.

Wie erreichen Sie uns am besten?

Für Fragen nutzen Sie bitte unsere E-Mail-Adresse oder kontaktieren Sie uns telefonisch. Terminwünsche senden Sie bitte über unser Kontaktformular. Privat versicherten Patienten steht zusätzlich die Online-Terminvereinbarung über Dr.Flex zur Verfügung.

Wie lange dauert die Bearbeitung von E-Mails?

Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von bis zu mehreren Werktagen. Wir bitten Sie in dieser Zeit um etwas Geduld. Wir bemühen uns, Ihr Anliegen so schnell wie möglich zu bearbeiten. Bitte sehen Sie von erneuten Nachfragen per E-Mail oder Telefon ab, da dies die Bearbeitung zusätzlich verzögern kann.

Können Atteste, Formulare oder Rentenanträge telefonisch erstellt werden?

Für viele Bescheinigungen ist eine ärztliche Prüfung erforderlich.

Was kann ich tun, wenn ich die Praxis telefonisch nicht erreiche?

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut oder senden Sie uns – sofern angeboten – eine E-Mail mit Ihrem Anliegen. Aufgrund des hohen Patientenaufkommens sowie der gleichzeitigen Betreuung von Patienten in der Sprechstunde kann es vorkommen, dass unsere Telefonleitungen zeitweise ausgelastet sind. Viele organisatorische Fragen werden zudem in unseren FAQ beantwortet. Bei medizinischen Notfällen wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117 oder in lebensbedrohlichen Situationen an den Rettungsdienst unter 112.

Unser Praxisteam betreut gleichzeitig Patienten vor Ort, telefonisch und organisatorisch. Wir bitten um Ihr Verständnis.